Handelsbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen
der MAGSY GmbH
(Stand Dezember 2014)

§ 1 Geltung unserer allgemeinen Lieferbedingungen

  1.  Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, auch wenn wir den Bedingungen im Einzelfall nicht nochmals widersprechen. Auch die vorbehaltlose Ausführung eines Kaufvertrages in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden stellt keine Zustimmung von uns zu deren Geltung dar.
  2.  Das Produktangebot auf unseren Internetseiten richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Lieferbedingungen, ist „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

§ 2 Vertragsschluss und weitere wichtige Informationen

  1.  Unsere Warenangebote auf unserer Internetseite, in Katalogen und Flyern sind unverbindlich und stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
  2. Produkte in unserem Webshop kann der Kunde unverbindlich durch Anklicken des Buttons "In den Warenkorb" vormerken. Der Inhalt des Warenkorbs wird bei Betätigung dieses Buttons unmittelbar angezeigt. Produkte können ggf. durch Anklicken des Buttons "Löschen" wieder aus dem Warenkorb entfernt werden. Möchte der Kunde weitere Produkte in den Bestellvorgang aufnehmen, kann er die Auswahl der Produkte einfach fortsetzen. Die weiteren Produkte werden durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ zu bereits ausgewählten Produkten hinzugefügt.
  3. Wenn der Kunde die Produkte im Warenkorb kaufen will, muss der Kunde seine Daten in das Formular unter dem Warenkorb eintragen. Die Pflichtangaben sind mit einem „*“ gekennzeichnet. Auf der nach Betätigung des Buttons „Bestellung fortsetzen“ erscheinenden Bestellseite kann der Kunde seine Eingaben nochmals überprüfen. Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhält der Kunde weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten. Durch Anklicken des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken der entsprechenden Kästchen bestätigt, mit den Datenschutzinformationen sowie diesen Allgemeinen Lieferbedingungen einverstanden zu sein. Damit akzeptiert er diese Vertragsbedingungen und nimmt sie in seine Bestellung auf. Der Kunde ist an seine Bestellung bis zum Ablauf des zweiten auf den Tag der Bestellung folgenden Werktages gebunden.
  4. Nach der Bestellung erhält der Kunde von uns eine E-Mail, welche nicht als Annahme des Antrags des Kunden zu verstehen ist und die Widerrufsbelehrung sowie den Vertragsinhalt nebst AGB wiedergibt. Der Kunde kann diese E-Mail speichern und/oder ausdrucken. Der Vertrag kommt erst mit dem Erhalt der Ware beim Kunden oder unserer ausdrücklichen Annahmeerklärung per E-Mail zu Stande.
  5. Eine Kopie der vorbenannten E-Mail mit Widerrufsbelehrung, Vertragsinhalt und AGB wird nach dem Vertragsschluss von uns für die Dauer von 2 Jahren gespeichert und wird auf Anfrage dem Kunden zur Verfügung gestellt.
  6. Beschwerden kann der Kunde unter den im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten direkt an uns richten.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten, welche gesondert ausgewiesen werden.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir nur gegen Vorkasse,  Kreditkarte oder nach Deutschland auch per Nachnahme (wie im Bestellvorgang angebenen).
  3. Die Sendungen werden aus der Europäischen Union verschickt. In Ländern außerhalb der EU kann es vorkommen, dass Sie zum Endpreis der Lieferung noch örtliche Steuern und Gebühren zahlen müssen.
  4. Bestellung der Ware in größerer Menge als vorrätig - Bei der Bestellung von mehreren Stücken der Waren oder von Waren in größeren Mengen, die nicht in der entsprechenden Stückzahl oder Menge vorrätig sind, durch den Käufer hat der Verkäufer dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Der Verkäufer behält sich das Recht auf die Änderung des Preisen für fehlende Positionen vor, der Preis wird von dem Verkäufer gemeinsam mit dem Lieferdatum bestätigt.
  5. Mindestbestellwert - In unserem E-Shop kann eine Bestellung nur bestätigt werden, wenn sich im Korb Artikel mit dem Mindestwert von 10 EUR (ohne MwSt.) befinden. 

§ 4 Lieferzeit

  1. Die Ware wird innerhalb fünf Werktagen nach der Bestellung unter Berücksichtigung der Zahlungsart dem Kunden zugehen. Die Lieferzeit beginnt jeweils, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Lieferung per Nachnahme nach Deutschland vereinbart ist, am Tag nach der Bestellung  und (d) bei Zahlung mit Kreditkarte, nach Freigabe des vollständigen Zahlbetrages.
  2. Erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse, werden wir die Ware innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach unserer Annahme des Angebots auf Lager halten. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums bei uns ein, sind wir jederzeit zum Abverkauf der Ware berechtigt. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb der in Absatz 1 genannten Lieferzeit nur, solange der Vorrat reicht. Andernfalls gilt als Lieferzeit eine Frist von drei Wochen ab Zahlungseingang als vereinbart.
  3. In dem Fall, dass unser Lieferant Ware, die gemäß Absatz 2 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an uns liefert, verlängert sich die sonst nach Absatz 2 maßgebliche Frist bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten um zuzüglich zwei Arbeitstage, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen. Voraussetzung für diese weitere Fristverlängerung ist, dass wir die Ware unverzüglich nachbestellt und die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten nicht zu vertreten haben.
  4. Falls die Ware aus einem der in Absatz 3 genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, werden wir dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei unseren Lieferanten verfügbar, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt.

§ 5 Höhere Gewalt  und Vorbehalt der Selbstbelieferung

  1. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung (das heißt in Quantität und Qualität gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Lieferung) nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, so werden wir den Kunden rechtzeitig schriftlich hierüber  informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unseren Informationspflichten nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen haben und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist.
  2. Absatz 1. gilt entsprechend, wenn Ereignisse höherer Gewalt eintreten, d.h. unverschuldete Leistungshindernisse, mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns herbeigeführt worden sind.   
  3. Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin oder eine Liefer- bzw. Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Absatz 1. der vereinbarte Liefer- bzw. Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten, oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.

§ 6 Versand, Gefahrübergang

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
  2.  Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht diese Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

§ 7 Widerruf durch Verbraucher und Widerrufsfolgen

  1.  Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher kann nur durch ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers ausgeübt werden. Das Zurücksenden der Ware oder die Verweigerung der Annahme sind nicht ausreichend. Einzelheiten zum Widerruf kann der Kunde der beim Bestellvorgang erfolgten Widerrufsbelehrung entnehmen.
  2. Die Waren sind ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde uns seinen Entschluss mitteilt, den Vertrag zu widerrufen, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
  3. Wir haben das Recht, die Rückerstattung des Kaufpreises nebst Kosten zu verweigern, solange wir die Ware nicht erhalten haben oder der Kunde die Rücksendung der Ware nicht nachgewiesen hat. Das gilt nicht, wenn wir die Abholung der Ware angeboten haben.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Kunde hat auch die zusätzlichen Kosten der Lieferung zu tragen, wenn er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
  5. Kann uns der Kunde die empfangenen Waren ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist er verpflichtet, uns einen etwaigen Wertverlust zu ersetzen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

§ 8 Sachmängelgewährleistung

  1. Wir haften für Sach- und Rechtsmängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gelten abweichend die nachfolgenden Absätze.
  2. Soweit die von uns an den Kunden gelieferten Waren nicht selbst von uns hergestellt worden sind, sondern vom Vorlieferanten bezogen wurden, kommen wir unseren Gewährleistungspflichten vorrangig dadurch nach, dass wir sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten an den Kunden abtreten. Diese Abtretung wird durch den Kunden angenommen. Soweit diese Ansprüche von den Vorlieferanten von uns nicht erfüllt werden sowie in allen übrigen Fällen haften wir für Sachmängel, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind bzw. nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
  3. Die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) bleiben unberührt.
  4. Soweit die Beschaffenheit der Ware nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs 1 S 2 und 3 BGB).
  5. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
  6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  8. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
  9. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
  10. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. In jedem Fall hat der Kunde diese selbst zu tragen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  11. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
  12. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen, beide Arten der  Nacherfüllung von uns verweigert wurden oder die Nacherfüllung unzumutbar ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern (den Kaufpreis herabsetzen), Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Unerheblich ist ein Mangel dann, wenn davon nur ein Teil der Lieferung betroffen ist, der im Verhältnis zur Gesamtlieferung als geringfügig anzusehen ist.
  13. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen jedoch nur nach Maßgabe von § 9 dieser Lieferbedingungen und sind im Übrigen ausgeschlossen.
  14. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von uns jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt;

c) für Schäden aus dem Verzug mit der Leistung soweit ein fixer Liefertermin vertraglich vereinbart war;

d) soweit sich die Haftung aus einer zwingenden und nicht abdingbaren Haftungsnorm wie insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz ergibt;

e) soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder das Beschaffungsrisiko übernommen haben

 


Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden. Solche Ansprüche des Kunden sind darüber hinaus beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1.  Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
  2.  Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.
  3.  Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die, uns in diesem Zusammenhang entstehenden, gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
  4. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), darf er die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde uns bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab.

    Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

    Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, können wir vom Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
  5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehört, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

     Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und wir bereits jetzt einig, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.

    Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.
  6. Ist der Kunde seiner Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises nicht nachgekommen, können wir die Herausgabe der Ware erst verlangen, wenn dem Kunden gegenüber der Rücktritt vom Vertrag erklärt wurde.

§ 11 Verjährung

    1. Abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB beträgt gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung.
    2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs 1 Nr. 2 BGB).
    3. Auf Schadensersatzansprüche, für die wir gemäß § 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen haften, findet die Verkürzung der Verjährungsfrist keine Anwendung.
    4. Unberührt bleiben auch die gesetzlichen Sonderregelungen für die Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

§ 12 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden, der Unternehmer (§ 14 BGB) ist, nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht 

Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn er Unternehmer (§ 14 BGB) ist, nur insoweit befugt, als die rechtskräftig festgestellt, unbestrittene oder von uns anerkannte Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 14 Schriftform

 

Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Abweichend von Absatz (1) sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen wirksam, wenn es sich um Individualabreden im Sinne von § 305b BGB handelt.   


 

§ 15 Datentschutzerklärung

Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Wir beachten dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Meine Daten“ in seinem Profil abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf unserer Website jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 16 Rechtswahl

Auf Verträge zwischen uns und unseren Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

§ 17 Gerichtsstand

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und MAGSY GmbH Frankfurt/Main. Wir sind berechtigt, den Kunden, der kein Verbraucher (§ 13 BGB) ist, auch an dessen Sitz zu verklagen.