Magnetabscheider für Schüttgut - Magnetstäbe
Mit Magnetstäben können Sie ein einfaches Magnetrost erstellen oder sie einzeln verwenden. Die Magnetstäbe werden mithilfe eines Gewindes an eine Trägerkonstruktion geschraubt. Dank der sehr dünnen Wand der Abdeckrohre erreicht die magnetische Kraft an der Oberfläche des Magnetstabs bis zu 13.500 Gs! Die Magnetstäbe können auch in Edelstahlrohre eingesetzt werden – dies erleichtert die Reinigung, reduziert jedoch die Magnetkraft.
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Starke Magnetstäbe
Magnetstäbe sind ein effektives Werkzeug zur magnetischen Separation von Materialien in Schüttgütern sowie in Flüssigkeiten. Sie sind für den Einsatz in Magnetrosten vorgesehen, bieten eine hohe Magnetleistung dank starker Neodym-Magnete und ermöglichen eine flexible Gestaltung des resultierenden Separationsrostes. Magnetstäbe bestehen aus einem geschlossenen Edelstahlrohr, in das dauerhaft ein Magnetkern aus zylindrischen Neodym-Magneten eingebettet ist.
Magnetstäbe werden in industriellen Bereichen zur Reinigung von trockenen und flüssigen Materialien in feinen bis sehr feinen Fraktionen eingesetzt. Sie trennen sehr effektiv Verunreinigungen aus Futtermischungen und Behältern, in denen Agrarprodukte oder Lebensmittel gemischt werden. Einsatz finden sie auch in der Bauindustrie, der chemischen Industrie, der verarbeitenden Industrie und in weiteren Branchen, in denen ein hoher Reinheitsgrad des Materials gefordert ist.
In dieser Kategorie finden Sie unser Standardangebot an Magnetstäben. Auf Wunsch können Magnetstäbe auch maßgefertigt werden. Der Magnetkern ist nicht herausnehmbar und fest im Stab eingeschlossen.
Der Magnetstab erfüllt die grundlegenden Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Das Produkt enthält keine chemischen Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) als krebserregend, mutagen, reproduktionstoxisch, persistent, bioakkumulierbar oder toxisch eingestuft sind. Wir bestätigen, dass diese Stoffe nicht in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent auf der Kandidatenliste (SVHC) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 (REACH) enthalten sind.




